Zwischen Nachhaltigkeitsversprechen und Angriffsfläche. Wie angreifbar ist Ihre Kommunikation?

Übrigens: Schon dieses Bild könnte als Green Claim oder kritische Umweltaussage gelten. Das grüne Blatt suggeriert Umweltfreundlichkeit, ohne sie zu belegen.

Ab 27. September 2026 gelten ohne Übergangsfrist verschärfte Vorgaben für verbrauchergerechte Umweltwerbung. Grundlage ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo.

Was ändert sich und wofür sind Sie verantwortlich?

Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ können angreifbar sein, wenn sie unzureichend konkretisiert und belegt werden. Betroffen sind Texte, Siegel, Symbole, Bilder und auch die Gesamtwirkung eines Werbemittels.

Was heute noch selbstverständlich klingt, kann morgen zum Rechtsstreit werden, Bußgelder, Abmahnungen, Reputationsschäden oder die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach sich ziehen.

So machen wir Ihre Umweltaussagen belastbar:

Green-Claim-Quick-Check

Innerhalb weniger Tage Transparenz über die größten Risikofelder

Kompakte Erstanalyse der wichtigsten Kanäle, priorisierte Risikoliste als Entscheidungsgrundlage.

Analyse

Vollständige Übersicht über alle Umweltaussagen und ihre Nachweislage

Vollständige Claim-Inventur über alle Kanäle, inklusive Nachweis-Mapping für jede Aussage.

Bereinigung

Terminsicherheit vor dem 27. September

Anpassung von Texten, Bildsprache und Siegeln.

Laufende Beratung

Neue Kampagnen von Beginn an rechtssicher

Prüfung vor Veröffentlichung, Formulierungsleitfäden, Team-Schulung.

Moderation zwischen den Fachabteilungen

Ein verbindlicher Prozess für Marketing, Recht und Nachhaltigkeit

Verbindlicher Freigabeprozess, der auch nach dem Stichtag im Alltag trägt.

Jetzt Werbeangaben auf den Prüfstand stellen.

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