
Dr.-Ing. Malte Gebler
Leitung Communication GovernanceUmweltingenieur

Übrigens: Schon dieses Bild könnte als Green Claim oder kritische Umweltaussage gelten. Das grüne Blatt suggeriert Umweltfreundlichkeit, ohne sie zu belegen.
Ab 27. September 2026 gelten ohne Übergangsfrist verschärfte Vorgaben für verbrauchergerechte Umweltwerbung. Grundlage ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo.
Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ können angreifbar sein, wenn sie unzureichend konkretisiert und belegt werden. Betroffen sind Texte, Siegel, Symbole, Bilder und auch die Gesamtwirkung eines Werbemittels.
Was heute noch selbstverständlich klingt, kann morgen zum Rechtsstreit werden, Bußgelder, Abmahnungen, Reputationsschäden oder die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach sich ziehen.
Innerhalb weniger Tage Transparenz über die größten Risikofelder
Kompakte Erstanalyse der wichtigsten Kanäle, priorisierte Risikoliste als Entscheidungsgrundlage.
Vollständige Übersicht über alle Umweltaussagen und ihre Nachweislage
Vollständige Claim-Inventur über alle Kanäle, inklusive Nachweis-Mapping für jede Aussage.
Terminsicherheit vor dem 27. September
Anpassung von Texten, Bildsprache und Siegeln.
Neue Kampagnen von Beginn an rechtssicher
Prüfung vor Veröffentlichung, Formulierungsleitfäden, Team-Schulung.
Ein verbindlicher Prozess für Marketing, Recht und Nachhaltigkeit
Verbindlicher Freigabeprozess, der auch nach dem Stichtag im Alltag trägt.
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