Ab 27. September 2026 gelten für verbrauchergerichtete Umweltwerbung verschärfte Vorgaben. Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ können rechtlich angreifbar sein, wenn sie nicht ausreichend konkretisiert und belegt werden. Betroffen sind Texte, Siegel, Symbole, Bilder und auch die Gesamtwirkung eines Werbemittels. Green Claims erfordern belastbare Nachweise, eindeutige Zuständigkeiten und dokumentierte Freigaben.
Greenwashing-Check von attentus
Wir prüfen Ihre Kommunikationsmittel und ordnen mögliche Angriffsflächen nach Dringlichkeit. Daraus leiten wir passende Maßnahmen ab, überarbeiten Texte und Gestaltung, erarbeiten Guidelines oder vertiefen das Thema in Workshops und Schulungen.