Was EmpCo für den Fenster-, Türen- und Fassadenbau bedeutet
Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie (2024/825), die Deutschland über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt hat. Verwechslungsgefahr besteht mit der separaten „Green Claims Directive“, die zusätzliche Detailvorgaben für Umweltaussagen schaffen sollte. Dieses Vorhaben liegt nach abgebrochenen Verhandlungen derzeit auf Eis. EmpCo dagegen ist beschlossene Sache und gilt branchenübergreifend. Ganz neu ist die strenge
Prüfung ohnehin nicht. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2024 im Streit um den Begriff „klimaneutral“ hohe Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit von Umweltwerbung formuliert.
Quellenhinweis: www.bauelemente-bau.eu